ACHTUNG beim Umzug: An- und Abmeldung der Stromversorgung

Bereits am 06.06.2025 trat eine neue gesetzliche EU – Richtline in Kraft (der „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ LFW24, (EU) 2019/944, Artikel 12).

Bislang war es möglich, Ummeldungen auch rückwirkend – bis zu sechs Wochen nach dem Auszug – zu melden. Ab Juni 2025 ist das nicht mehr erlaubt. Der Stromanbieter muss bereits vor dem Umzug informiert werden.
Damit das auch funktioniert, muss der neue Prozess rechtzeitig angestoßen werden. Dies geht nur, wenn der Versorger vorher über den Umzug informiert wurde.

Was passiert nun, wenn eine solche Information zu spät kommt?
Wird der Umzug nicht rechtzeitig gemeldet, bleibt der Stromanschluss auf den bisherigen Kunden/Mieter bestehen und der Stromverbrauch des Neukunden/Nachmieters wird dessen Kundenkonto zugerechnet. Das kann zu gehörigem Ärger führen!

Was bedeutet das für Sie konkret?

  • Sobald ein Wohnungswechsel ansteht (Einzug oder Auszug), benötigt Ihr Versorger mindestens 14 Tage vor dem Ein- bzw. Auszug eine schriftliche Meldung darüber.
  • Ihren exakten Zählerstand zum Stichtag können Sie dabei auch nach der Wohnungsübergabe bzw. Abnahme übermitteln.
  • Einem direkten Nachmieter müssen die notwendigen Daten zur Anmeldung bei einem Versorger frühzeitig zur Verfügung gestellt werden (Marktlokations-ID, Adresse, Zählernummer).
  • Wir als Vermieter verlangen zukünftig einen Nachweis zur An- bzw. Abmeldung der Energielieferung vorab einer offiziellen Wohnungsübergabe bzw. Abnahme.
  • Wenn die rechtzeitige An- oder Abmeldung (Kündigung des Liefervertrages unter Einhaltung der Kündigungsfrist) verpasst wird, trägt der Verursacher sämtliche Kosten (Erstattungsansprüche aus Grund- und Energieversorgung & eine Verwaltungskostenpauschale)

Zu jedweden Rückfragen zur Umsetzung dieser Regelungen, setzen Sie sich bitte zunächst mit Ihrem Stromanbieter in Verbindung.

Wir bitten um Beachtung!

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